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Beförderungsbedingungen:
Bei Niedrigwasser ist mit längeren Fahrzeiten zu rechnen. Für
eine pünktliche Einhaltung der Fahrzeiten kann keine Gewähr
übernommen werden; Regressansprüche bei Fahrtausfall oder bei
Fahrplanänderungen sind nicht möglich. Da die Schiffe an einigen
Stationen nur nach Bedarf anlegen, bitten wir Sie, beim Zahlmeister Bescheid
zu geben, dass Sie aussteigen möchten. Es gelten unsere jeweils gültigen
Beförderungsbedingungen, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung
gestellt werden.
Der Fahrpreis wird vor Antritt der Fahrt entrichtet und beinhaltet keinen
Sitzplatzanspruch. Für Schiffausfälle, Verspätungen, Lärm,
Abgas- und evtl. Rußentwicklung keine Haftung. Sämtliche Fahrplan-,
Zeit- und Preisänderungen vorbehalten. Bei Rund- und Sonderfahrten
behalten wir uns vor, Fahrten abzusagen, wenn weniger als 20 Passagiere
teilnehmen. Bei Sachbeschädigung haftet der Fahrgast. Eltern haften
für ihre Kinder. Speisen und Getränke können nur über
das Bordrestaurant bezogen werden. Schwerbehinderte können nicht
unentgeltlich befördert werden, da die Fahrgastschifffahrt dem Gesetz
über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter nicht
unterliegt (Vgl. BGBI vom 9. 7. '79, S. 989 ff.).
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