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Beförderungsbedingungen: Bei Niedrigwasser ist mit längeren Fahrzeiten zu rechnen. Für eine pünktliche Einhaltung der Fahrzeiten kann keine Gewähr übernommen werden; Regressansprüche bei Fahrtausfall oder bei Fahrplanänderungen sind nicht möglich. Da die Schiffe an einigen Stationen nur nach Bedarf anlegen, bitten wir Sie, beim Zahlmeister Bescheid zu geben, dass Sie aussteigen möchten. Es gelten unsere jeweils gültigen Beförderungsbedingungen, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Der Fahrpreis wird vor Antritt der Fahrt entrichtet und beinhaltet keinen Sitzplatzanspruch. Für Schiffausfälle, Verspätungen, Lärm, Abgas- und evtl. Rußentwicklung keine Haftung. Sämtliche Fahrplan-, Zeit- und Preisänderungen vorbehalten. Bei Rund- und Sonderfahrten behalten wir uns vor, Fahrten abzusagen, wenn weniger als 20 Passagiere teilnehmen. Bei Sachbeschädigung haftet der Fahrgast. Eltern haften für ihre Kinder. Speisen und Getränke können nur über das Bordrestaurant bezogen werden. Schwerbehinderte können nicht unentgeltlich befördert werden, da die Fahrgastschifffahrt dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter nicht unterliegt (Vgl. BGBI vom 9. 7. '79, S. 989 ff.).